Unterlagen/Anhang
Der Anhang eines Geschäftsplans enthält Detailinformationen, die für ein Verständnis des Geschäftsplans zunächst nicht notwendig sind und von den Investoren erst eingesehen werden, wenn sie sich für das Vorhaben interessieren. Auch für den Umfang des Anhangs gilt es sich kurz zu halten, auch wenn er unter Umständen sehr umfangreich ausfallen kann. Bei der Auswahl der Unterlagen empfiehlt es sich neben den Pflichtbestandteilen, wie den Lebensläufen der Gesellschafter bzw. des Unternehmers oder der Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (falls keine Neugründung), Unterlagen beizufügen, die die Vorteile des Vorhabens unterstreichen. Dazu können Marktstudien oder Zeitungsartikel über die Vorteile des Einstiegs auf den jeweiligen Markt gehören. Komplette Patentschriften sollten auf die wichtigsten Seiten gekürzt werden. In folgender Liste sind die verschiedenen Unterlagen, soweit vorhanden, die in den Anhang gehören aufgezählt:
- Tabellarischer Lebenslauf (der Gründerpersonen)
- Gesellschaftsvertrag (Entwurf)
- Pachtverträge (Entwurf)
- Kooperationsverträge (Entwurf)
- Leasingvertrag (Entwurf)
- Marktanalysen
- Branchenkennzahlen
- Gutachten
- Schutzrechte
- Übersicht der Sicherheiten
Nicht alle Unterlagen sind immer erforderlich. Letztendlich ist dies von dem individuellen Fall abhängig. Der Anhang eines Geschäftsplans ist nicht unwichtig, er kommt nur erst dann zum Tragen wenn Investoren mit der Detailprüfung beginnen.