Bürgschaften
Einzelbürgschaften der GLS Bank
Da bei Existenzgründungen nur selten genügend Eigenkapital vorhanden ist, um Grund und Boden zu erwerben, ist die Besicherung von Investitionsdarlehen im Zuge von Neugründungen wesentlich schwieriger als bei bestehenden Betrieben. Sind außerdem erstrangige Grundschulden für Rentenzahlungen oder Wohnrechte nach einer Betriebsübergabe eingetragen, fallen Grundschulden zur Besicherung weitgehend aus. Andere Sicherheiten wie Sicherungsübereignung (v.a. bei Maschinen) und Abtretungen von Forderungen (v.a. Flächenprämien) stehen neuen ebenso wie bestehenden Betrieben zur Verfügung. Die GLS Bank hat als innovatives Sicherungsinstrument die sog. "Einzelbürgschaften"entwickelt. Wenn ein Kreditnehmer viele Menschen dafür gewinnt, Einzelbürgschaften in Höhe von max. 3.000 EUR zu übernehmen, können auf diese Weise nennenswerte Kredite besichert werden, auch wenn keine dinglichen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Fähigkeit einer Initiative, solche Bürgschaften einzuwerben, ist auch ein Gradmesser für deren Unterstützung in der Region bzw. in ihrem Umfeld. Bürgschaftsdarlehen werden häufig von gemeinnützigen Initiativen in Anspruch genommen, aber auch Hofgründungen und überschaubare Investitionen auf bestehenden Betrieben können auf diese Weise finanziert werden. Ähnlich wie durch Beteiligungen oder Gesellschaftsanteile werden Kunden und Unterstützer in die Finanzierung eingebunden. Vorteilhaft ist, dass die Finanzierung durch eine Bank geprüft wird und die Bürgen nur bei Kreditausfall Zahlung leisten müssen. Bisher steht dieses Instrument lediglich ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Verfügung, da die GLS Bank als einziges Kreditinstitut damit arbeitet.
Bürgschaften im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP)
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des AFP Ausfallbürgschaften für zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen in Anspruch zu nehmen. Dies ist insbesondere für Existenzgründer interessant, die keine banküblichen Sicherheiten für Darlehen erbringen können.