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Direktdarlehen und Direktbeteiligungen

Darlehen können sowohl bei der Bank als auch beim genannten Personenkreis aus dem Umfeld des Unternehmens aufgenommen werden. In der Praxis werden Direktdarlehen häufig aus der Familie gegeben. Bei Hofübergaben außerhalb der Familie sind die Abgebenden z.T. ebenfalls bereit, einen Teil des Kaufpreises zunächst als Darlehen zu gewähren. Direktdarlehen haben für den Betrieb den Vorteil, dass in Kenntnis der konkreten Personen und der geleisteten Arbeit oft nur bescheidene Zinserwartungen bestehen und diese Darlehen häufig nicht besichert werden müssen.

Auf der anderen Seite erfordert die Aufnahme von Direktdarlehen eine gute und gerade in schwierigen Situationen intensive Kommunikation mit den Darlehensgebern. Während eine Bank in der Regel von sich aus Jahresabschlüsse anfordert und Informationen über das wirtschaftliche Wohlergehen des Hofes einholt (und sei es nur über die Führung der laufenden Konten), ist es bei Direktdarlehen Aufgabe des Hofes, die Darlehensgeber aktiv zu informieren.

Selbstverständlich sollte über jedes Direktdarlehen ein Vertrag abgeschlossen werden, der die wesentlichen Vereinbarungen enthält (Darlehensbetrag, Verzinsung, Tilgung, Kündigungsfristen, eventuelle Besicherung). Darüber hinaus müssen sich beide Vertragspartner darüber im Klaren sein, dass Direktdarlehen im Konkursfall erst nach der Bedienung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Banken bedient werden und daher Risiko tragend sind. Das Kreditwesengesetz (KWG) sieht daher vor, dass Direktdarlehensverträge einen entsprechenden Passus beinhalten.

Bei der Inanspruchnahme von Direktdarlehen – auch aus der Familie - empfiehlt sich dringend der Abschluss eines kurzen, formlosen Kreditvertrages, in dem mindestens folgende Punkte vereinbart werden:

  • Kreditbetrag
  • Verzinsung und Zinstermin
  • Laufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Tilgung
  • Rangrücktritt

Direktdarlehen sind einerseits ein interessantes Finanzierungsinstrument, da sie eine Verbindung zwischen Landwirten und Verbrauchern auf einer anderen Ebene als dem Kauf von Produkten herstellen. Die unmittelbare Wahrnehmung der landwirtschaftlichen Situation kann auch zu einer zurückhaltenden Zinserwartung führen. Andererseits ist zu bedenken, dass einige der typischen Bankaufgaben - den Betrieb wahrzunehmen, Jahresabschlüsse zu analysieren und eventuelle Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen - bei einem Direktkredit durch die beiden Vertragspartner selbst wahrgenommen werden müssen. Dies erfordert eine regelmäßige Information der Kreditgeber durch den Landwirt sowie Offenheit und Vertrauen auf beiden Seiten. 

Eine weitere Möglichkeit sind Direktbeteiligungen an einem Betrieb. Diese stellen Eigenkapital dar, das im Konkursfall für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Die rechtliche Gestaltung kann in sehr unterschiedlicher Weise erfolgen, z.B. als Gesellschafterkapital oder stille Beteiligung. Aufgrund des Eigenkapitalcharakters entsteht die vorgenannte Problematik aus dem Kreditwesengesetz nicht. Wenn in größerem Umfang Beteiligungen eingeworben werden sollen, so dass ein Betrieb mit vielen Eigentümern bei gleichzeitig klarer Führungsstruktur entsteht, kommen die Rechtsformen Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG) in Frage.